Impfungen für Kinder und Jugendliche
Gut geschützt.
Impfungen schützen vor schweren ansteckenden Infektionskrankheiten, die mit Komplikationen einhergehen können oder für die es bis heute noch keine geeignete Therapie gibt. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und führen nur in seltenen Fällen zu unerwünschten Nebenwirkungen. In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfempfehlungen heraus, die jährlich aktualisiert werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen Belangen des Impfens. Wir führen auch reisemedizinische Impfberatungen durch oder vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontaktadressen.
Meningokokken B - Impfung
Seit diesem Jahr empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB). Versäumte Impfungen gegen Meningokokken B sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, müssen aber aktuell noch als private Impfleistung in den Kinderarztpraxen abgerechnet werden.
Grippeimpfung 2024
Trotz dem bekannten Medienaufruf „Jeder, der sich und seine Kinder impfen lassen will, sollte und kann das tun.“ ist das Einverständnis Ihrer Krankenkasse nicht vorausgesetzt. Es gelten weiterhin die Regelungen der KV Berlin (Stand 19.10.2020), die den STIKO-Empfehlungen entsprechen:
Grippschutzimpfung ist für Säuglinge / Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz-, Kreislauf-, Leber-, Nierenkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, neurologische Krankheiten, Immunschwäche) ab dem Alter von sechs Lebensmonaten empfohlen.
Nur für diese Patientengruppen ist eine Kostenübernahme sichergestellt.
NEU! RSV-Immunprophylaxe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 8/2024 für Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll den Säugling während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab, der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr, die nach dem 10. März 2024 geboren sind, werden die Kosten übernommen.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage und derzeit nicht überschaubaren Lieferengpässen, werden wir mit der Immunisierung der ganz jungen Neugeborenen und der Risikokinder beginnen. Dafür sollen bereits vorhandene Vorsorge- oder Impftermine genutzt werden. Die intramuskuläre Gabe kann problemlos parallel mit anderen Impfungen erfolgen.
Für zusätzliche Termine gibt es leider kaum Kapazitäten.