
Impfungen für Kinder und Jugendliche
Gut geschützt.
Impfungen schützen vor schweren ansteckenden Infektionskrankheiten, die mit Komplikationen einhergehen können oder für die es bis heute noch keine geeignete Therapie gibt. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und führen nur in seltenen Fällen zu unerwünschten Nebenwirkungen. In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfempfehlungen heraus, die jährlich aktualisiert werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen Belangen des Impfens. Wir führen auch reisemedizinische Impfberatungen durch oder vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontaktadressen.
Meningokokken B - Impfung
Seit 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB). Versäumte Impfungen gegen Meningokokken B sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Es entstehen keine Kosten für die Impfung.
Die Impfschemen unterscheiden sich je nach Alter des Kindes.
Fragen Sie uns!
Grippeimpfung 2025
Trotz dem bekannten Medienaufruf „Jeder, der sich und seine Kinder impfen lassen will, sollte und kann das tun.“ ist das Einverständnis Ihrer Krankenkasse nicht vorausgesetzt. Es gelten weiterhin die Regelungen der KV Berlin (Stand 19.10.2020), die den STIKO-Empfehlungen entsprechen:
Grippschutzimpfung ist für Säuglinge / Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz-, Kreislauf-, Leber-, Nierenkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, neurologische Krankheiten, Immunschwäche) ab dem Alter von sechs Lebensmonaten empfohlen.
Nur für diese Patientengruppen ist eine Kostenübernahme sichergestellt.
NEU! RSV-Immunprophylaxe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 8/2024 für Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll den Säugling während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab, der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Hinweis zur Kostenübernahme und Organisation:
Für alle Säuglinge, die ab dem 1. April 2025 geboren sind, werden die Kosten übernommen.
Die Gabe sollte nach Möglichkeit im Rahmen bereits geplanter Vorsorge- oder Impftermine erfolgen. Eine intramuskuläre Verabreichung ist problemlos gleichzeitig mit anderen Impfungen möglich. Zusätzliche Termine können wir nur in Ausnahmefällen anbieten.
Bitte melden Sie sich vorab bei uns, damit wir das Präparat auf der Gesundheitskarte Ihres Kindes hinterlegen können.
Beachten Sie: Das Präparat muss durchgehend gekühlt werden. Am besten lassen Sie es direkt von der Apotheke zu uns liefern oder holen es erst kurz vor dem Termin ab. Für falsche Handhabung können wir keine Haftung übernehmen. Ihre Apotheke berät Sie hierzu gerne.