Wissenswertes
Infos zum kranken Kind
Krankengeld für berufstätige Eltern
Berufstätigen Müttern und Vätern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, stehen pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) 10 Tage (unbezahlte) Freistellung von der Arbeit vom Arbeitgeber zu. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Tage. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.